Steuerberaters

„Ich gelobe, dass ich mich bei der Ausübung des Berufes des Steuerberaters vom Wohl meiner Kunden leiten lassen werde und meiner Tätigkeit mit aller Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt, in Übereinstimmung mit geltendem Recht, nach bestem Wissen und den Grundsätzen der Berufsethik nachgehe.
 
Erkenntnisse und Informationen, über die ich im Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangt habe, werde ich Dritten gegenüber nicht offenbaren.”
 
Eidesformel des Steuerberaters